ERKLÄRUNGEN, INFORMATIONEN

Das BONUS / MALUS SYSTEM
MOTORBEZOGENE VERSICHERUNGSSTEUER
KFZ-STEUER für LKW über 3,5 Tonnen
WIE LANGE DAUERT die LAUFZEIT eines VERSICHERUNGSVERTRAGES
WANN kann ein Versicherungsvertrag gekündigt werden


DAS BONUS / MALUS SYSTEM

Viele haben es und leben damit (da sie KFZ-Besitzer sind), doch es kennen sich nicht alle aus damit.

Wo kommt das Bonus / Malus System zur Anwendung?
Bei ALLEN Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungen für PKW und KOMBI. Es gab einige Zeit Ausnahmen. Z.B. Bei der AUTONATIV-HAFTPFLICHT und der DENK und LENK-HAFTPFLICHT der JUPITER-Versicherung (VJV), seit Frühjahr 2001 WÜSTENROT-Versicherung.
Seit einigen Jahren gilt dieses System auch bei vielen Versicherern bei LKW bis 3,5 To Gesamtgewicht.
Bei LKW, EINSPURIGEN (MOFA, MOPED, KLEINMOTORRAD und KRAD), WOHNWAGEN und ANHÄNGERN gibt es KEIN BONUS / MALUS Sytem. Auch hier gibt es AUSNAHMEN. Seit 1998 bei der NIEDERÖSTERREICHISCHEN und bei der WIENER STÄDTISCHEN das BONUS / MALUS System auch für LKW mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis 3.500kg (LKW's, die mit dem Führerschein der Klasse B gelenkt werden dürfen) gilt, werden es von Jahr zu Jahr mehr Versicherer, die auch für diese Fahrzeugklasse das BONUS / MALUS-System anwenden.

Wie funktioniert das BONUS / MALUS System?
Es gibt einen BEOBACHTUNGSZEITRAUM, der vom 01. Oktober bis zum 30. September des Folgejahres dauert.
Hatte der Versicherungsnehmer einen schadenfreien Verlauf in diesem Zeitraum, so wird die Prämie zur nächsten Hauptfälligkeit nach Beendigung des BEOBACHTUNGSZEITRAUMES um EINE STUFE NIEDRIGER bemessen.
Hatte der Versicherungsnehmer einen Bonusschädlichen Unfall (oder mehrere Unfälle) im Beobachtungszeitraum, dann wird die Prämie zur nächsten Hauptfälligkeit nach Beendigung des BEOBACHTUNGSZEITRAUMES um DREI STUFEN HÖHER (pro Schaden) bemessen.

Wie lange muß ein Versicherungsvertrag dauern?
Ein schadenfreier BEOBACHTUNGSZEITRAUM ist nur anrechenbar, wenn das Versicherungsverhältnis (Vertragsdauer) mindestens NEUN MONATE bestanden hat.
Schon wieder gibt es eine Ausnahme! Wird nämlich die Grundstufe (Bonus / Malus Stufe 09) zur Prämienberechnung verwendet, da der Versicherungsnehmer noch nie einen KFZ-Vertrag für PKW / KOMBI hatte, oder das Ende des letzten KFZ-Vertrages für PKW / KOMBI schon mehr als 1 Jahr zurückliegt, so muß das Versicherungsvertragsverhältnis (Vertragsdauer) mindestens SECHS MONATE bestanden haben.

In welcher BONUS / MALUS Stufe beginnt der Vertrag?
Ist es der erste Versicherungsvertrag (für den Versicherungsnehmer) für ein KFZ der Gruppe PKW / KOMBI, so beginnt der Vertrag in der BONUS / MALUS Stufe 09 (Grundstufe). Diese Einstufung wird auch dann vorgenommen, wenn das Vertragsende des letzten Versicherungsvertrages für PKW / KOMBI mehr als EIN JAHR zurückliegt.
Bei einem KFZ Wechsel (das bestehende KFZ wird abgemeldet, und das neue KFZ wird gleichzeitig oder einige Tage später angemeldet) bleibt erstens die Polizzennummer gleich, und zweitens wird die BONUS / MALUS Stufe nahtlos übernommen. Wird im Zuge des KFZ-Wechsels die Versicherungsanstalt gewechselt, muß erstens KEINE KÜNDIGUNGSFRIST eingehalten werden, und zweitens übernimmt die neue Versicherungsanstalt die bestehende BONUS / MALUS Stufe.
Wird das neue Fahrzeug (PKW / KOMBI) nicht gleichzeitig mit der Abmeldung des alten KFZ angemeldet, aber der Zeitraum zwischen der Abmeldung des alten KFZ und der Anmeldung des neuen KFZ ist WENIGER ALS EIN JAHR, so wird die BONUS / MALUS Stufe des Vorvertrages vom Vorfahrzeug übernommen. Auch in diesem Fall kann die Versicherungsanstalt gewechselt werden, die aber trotzdem die BONUS / MALUS Stufe des Vorvertrages übernimmt.
Wird auf einen Versicherungsnehmer eines KFZ-Vertrages für PKW / KOMBI ein zusätzliches KFZ der Gruppe PKW / KOMBI auf ein eigenes Kennzeichen angemeldet (NICHT WECHSELKENNZEICHEN), so beginnt dieses KFZ in der Grundstufe 09.
Wird ein PKW / KOMBI innerhalb der Familie einem NAHEN FAMILIENANGEHÖRIGEN verkauft, und der Vorbesitzer will kein KFZ mehr, dann kann die BONUS / MALUS-Stufe übernommen werden. ACHTUNG!! Der Vorbesitzer verliert damit seine BONUS-Stufe.
WICHTIG!
Wurde auf einen Versicherungsnehmer eines KFZ-Vertrages für PKW / KOMBI ein zusätzliches KFZ der Gruppe PKW / KOMBI mit einem eigenen Kennzeichen angemeldet, so ist bei der Abmeldung des schon länger bestehenden KFZ folgendes zu beachten.
Wird das alte KFZ innerhalb von 6 Monaten ab Zulassungsdatum des 2. KFZ abgemeldet, so muß die Bonus / Malus-Stufe vom alten auf das neue KFZ übernommen werden (AUCH DER MALUS).
Wird das alte KFZ innerhalb 1 Jahres ab Zulassungsdatum des 2. KFZ abgemeldet, so kann die Bonus / Malus-Stufe vom alten KFZ übernommen werden. Dies muß jedoch bei der Versicherung beantragt werden.

Welche BONUS / MALUS-Stufen gibt es und wie ist die Prämie?

BONUS

Stufe 00 = 50% der Grundprämie

Stufe 01 = 50% der Grundprämie

Stufe 02 = 60% der Grundprämie

Stufe 03 = 60% der Grundprämie

Stufe 04 = 70% der Grundprämie

Stufe 05 = 70% der Grundprämie

Stufe 06 = 80% der Grundprämie

Stufe 07 = 80% der Grundprämie

Stufe 08 = 100% der Prämie

GRUNDSTUFE

Stufe 09 = 100% der Prämie

MALUS

Stufe 10 = 120% der Grundprämie

Stufe 11 = 120% der Grundprämie

Stufe 12 = 140% der Grundprämie

Stufe 13 = 140% der Grundprämie

Stufe 14 = 170% der Grundprämie

Stufe 15 = 170% der Grundprämie

Stufe 16 = 200% der Grundprämie

Stufe 17 = 200% der Grundprämie


Keine Regel ohne Ausnahme. Einige Versicherer berechnen auch Stufen unter 0.

BONUS / MALUS bei WECHSELKENNZEICHEN
Es dürfen maximal 3 Kraftfahrzeuge auf ein Kennzeichen angemeldet werden, wobei LKW und PKW gemischt werden können.
Die Versicherungsprämie wird für das stärkste KFZ bezahlt (Jenes KFZ mit den meisten KW). Es ist egal, ob das neu dazu gemeldete KFZ stärker oder schwächer ist, die BONUS/MALUS-Stufe bleibt.
Wird ein KFZ aus dem Wechselkennzeichen herausgenommen und extra auf ein eigenes Kennzeichen angemeldet, so bleibt die BONUS/MALUS-Stufe für jenes KFZ mit dem bestehenden Kennzeichen. Das neu angemeldete KFZ mit dem eigenen Kennzeichen beginnt in der Grundstufe 09.
Wird LKW und PKW in einem Kennzeichen gemischt, wird die Grundprämie des PKW in der Bonus/Malus-Stufe 09 mit jener Prämie des LKW verglichen.
Ist die Grundprämie des PKW höher, bleibt das BONUS/MALUS-System, die Versicherungsprämie wird prozentuell zur BONUS/MALUS-Stufe vom PKW bezahlt, und der LKW ist prämienfrei mitversichert.
Ist jedoch die Grundprämie des PKW niedriger als die Prämie des LKW, wird das BONUS/MALUS-System beendet, die Versicherungsprämie des LKW wird bezahlt, und der PKW ist prämienfrei mitversichert. ACHTUNG! Nach einem Jahr ist die BONUS/MALUS-Stufe verloren.
ACHTUNG!!
Auch wenn mit dem schwächeren KFZ (jenes KFZ, das PRÄMIENFREI mitversichert ist) ein Unfall passiert, wird das FÜHRENDE KFZ in den MALUS gereiht. Dies gilt auch dann, wenn das schwächere KFZ ein LKW oder Wohnmobil ist.

DREI BEISPIELE
1.) Wird ein KFZ am 01.04.1999 angemeldet, so genügt der Zeitraum bis 30.09.1999 als Beobachtungszeitraum. Somit kommt der KFZ-Haftpflichtvertrag zur nächsten Hauptfälligkeit am 01.04.2000 bei Schadensfreiheit in die B/M-Stufe 08. Bei weiterer Schadensfreiheit gilt bei der nächsten Hauptfälligkeit am 01.04.2001 die B/M-Stufe 07.
2.) Wird das KFZ am 15.04.1999 angemeldet, so genügt der Zeitraum bis 30.09.1999 NICHT ALS BEOBACHTUNGSZEITRAUM. Deshalb wird der Beobachtungszeitraum bis zum 30.09.2000 verlängert. Bei Schadensfreiheit bis zu diesem Datum kommt der KFZ-Haftpflichtvertrag dann bei der nächsten Hauptfälligkeit am 15.04.2001 (Eventuell ist das auch der 01.05.2001) in die B/M-Stufe 08. Bei weiterer Schadensfreiheit gilt bei der nächsten Hauptfälligkeit am 15.04.2002 (Eventuell ist das auch der 01.05.2002) in die B/M-Stufe 07.
3.) Wird das KFZ am 01.10.1999 angemeldet, so ist das Versicherungsjahr IDENT MIT DEM BEOBACHTUNGSZEITRAUM bis 30.09.2000. Somit kommt der KFZ-Haftpflichtvertrag zur nächsten Hauptfälligkeit am 01.10.2000 bei Schadensfreiheit in die B/M-Stufe 08. Bei weiterer Schadensfreiheit gilt bei der nächsten Hauptfälligkeit am 01.10.2001 die B/M-Stufe 07.

Einige Erklärungen

Versicherungsnehmer ist jene Person, auf deren Name der Versicherungsvertrag lautet. Das ist meistens auch gleichzeitig der Zulassungsbesitzer.
Hauptfälligkeit ist bei jährlicher Zahlungsweise der Versicherungsprämie der Zeitpunkt, zu dem die Prämie fällig ist. Das ist meistens der nächste 1. des Folgemonats nach dem Zulassungsdatum und meistens auch gleichzeitig das Versicherungsende (Vertragsablauf).
Ein schadenfreier Verlauf bedeutet, daß es im BEOBACHTUNGSZEITRAUM mit diesem KFZ KEINEN Unfall gegeben hat, wo der Lenker / die Lenkerin die Schuld (auch Teilschuld) an einem Unfall hatte. Unfälle, wo der Gegner / die Gegnerin die Unfallschuld haben, gelten daher als Schadenfrei.
Ein Bonusschädlicher Unfall (Malusträchtiger Unfall) ist es dann, wenn der Lenker / die Lenkerin mit diesem Kraftfahrzeug einen Unfall hatte, bei dem der Lenker / die Lenkerin die Schuld (auch Teilschuld) hat. Auch wenn jemand anderer dieses KFZ lenkt, egal ob diese Person ein eigenes KFZ besitzt oder nicht, wird der MALUS für diesen Unfall dem Vertrag zugeordnet, der für dieses KFZ gilt.
Ein Versicherungsnehmer kann sich aber auch vom MALUS freikaufen, indem entweder der Schaden des Gegners gleich privat (ohne Versicherung) abgewickelt wird (nicht zu empfehlen!), oder die Versicherung zuerst den Schaden bezahlt, und danach der Versicherungsnehmer den Betrag der Versicherung zurückzahlt. In solch einem Fall gilt dann auch ein solcher Unfall als Schadensfrei.


DOWNLOAD BONUS MALUS-STUFEN VERZICHTSERKLÄRUNG
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MOTORBEZOGENE VERSICHERUNGSSTEUER

Die MOTORBEZOGENE VERSICHERUNGSSTEUER, auf der KFZ-Haftpflichtpolizze als VERSICHERUNGSSTEUER 2 ausgewiesen, ist der Ersatz für das frühere Markenkleben der KFZ-Steuermarken auf die KFZ-Steuerkarte.

Zum Unterschied von früher, wo der Hubraum zur Bemessung der Steuer herangezogen wurde, und es verschiedene Klassen mit einer Obergrenze gab, und Fahrzeuge mit Dieselmotoren um eine Klasse weniger bezahlten, funktioniert die Berechnung jetzt ganz anders.

Fahrzeuge mit Dieselmotoren zahlen das gleiche wie Fahrzeuge mit Benzinmotoren.
Es gibt KEINE Unterteilungen mehr.
Es gibt KEINE Obergrenze mehr.
Es gibt Unterjährigkeitszuschläge.
Für PKW und KOMBI mit Benzinmotor OHNE KAT und Erstzulassung vor dem 01.01.1987 gibt es einen Strafzuschlag von 20%.
Bei Wechselkennzeichen ist die TEUERSTE STEUER zu bezahlen.
Die Steuer wird gleichzeitig mit der Versicherungsprämie an die Versicherung bezahlt, und MUß daher mit der GLEICHEN ZAHLUNGSWEISE wie die Versicherungsprämie bezahlt werden.
WICHTIG !!!! Werden Kennzeichen und Zulassungsschein bei der Zulassungsstelle hinterlegt, so MUß dies für einen ZEITRAUM VON MINDESTENS 45 Tagen sein, wobei der Tag der Hinterlegung und der Tag der Abholung NICHT ZÄHLT. Ist der Hinterlegungszeitraum kürzer, so MUß AUCH FÜR DIESEN ZEITRAUM die motorbezogene Versicherungssteuer bezahlt werden.

Die Berechnung der JÄHRLICHEN MOTORBEZOGENEN VERSICHERUNGSSTEUER funktioniert auf folgende Art:
Bei PKW und KOMBI und LKW bis 3.500kg Gesamtgewicht

Steuerberechnung vom 01.05.1993 bis 28.02.2014
Motorleistung in KW minus 24 (1KW = 1,35962162PS, bzw. 1PS = 0,73549875KW).
Das Ergebnis mal
0,55 EUR (7,56817 ATS)
Dieses Ergebnis mal 12 (Monate). Die MONATLICHE MINDESTSTEUER beträgt bei jährlicher Zahlungsweise 5,50 EUR (75,68165ATS).
---------------------------------------------------------

Steuerberechnung seit dem 01.03.2014
0KW bis 24KW = 0,00EURO pro KW (0,00ATS pro KW)
Die nächsten 66KW (24,1KW bis 90KW) = 0,62EURO pro KW (8,5314ATS pro KW)
Die nächsten 20KW (90,1KW bis 110KW) = 0,66EURO pro KW (9,0818ATS pro KW)
Ab 110,1KW = 0,75EURO pro KW (10,3202ATS pro KW)
Dieses Ergebnis mal 12 (Monate). Die MONATLICHE MINDESTSTEUER beträgt bei jährlicher Zahlungsweise 6,20 EUR (85,31386ATS).
---------------------------------------------------------

Handelt es sich um einen PKW / KOMBI mit Benzinmotor OHNE KAT und einer Erstzulassung vor dem 01.01.1987, MÜSSEN 20% Zuschlag berechnet werden.
Bei Kraftfahrzeugen mit Dieselmotoren OHNE KAT gibt es KEINEN Zuschlag.

Wird die Versicherungsprämie, und daher die Steuer NICHT JÄHRLICH bezahlt, kommt jetzt der Unterjährigkeitszuschlag dazu.
6% für halbjährliche Zahlungsweise,
8% für vierteljährliche Zahlungsweise,
10% für monatliche Zahlungsweise,
---------------------------------------------------------
---------------------------------------------------------

Für Motorräder (KRAD) über 100ccm Hubraum gilt folgendes
Steuerberechnung für KRAD vom 01.05.1993 bis 28.02.2014
Hubraum in CCM mal 0,022 EUR (0,3027 ATS)
Dieses Ergebnis mal 12 (Monate).

Wird die Versicherungsprämie, und daher die Steuer NICHT JÄHRLICH bezahlt, kommt jetzt der Unterjährigkeitszuschlag dazu.
6% für halbjährliche Zahlungsweise,
8% für vierteljährliche Zahlungsweise,
10% für monatliche Zahlungsweise.

---------------------------------------------------------

Steuerberechnung für KRAD seit dem 01.03.2014
Hubraum in CCM mal 0,025 EUR (0,34401 ATS)
Dieses Ergebnis mal 12 (Monate).

Wird die Versicherungsprämie, und daher die Steuer NICHT JÄHRLICH bezahlt, kommt jetzt der Unterjährigkeitszuschlag dazu.
6% für halbjährliche Zahlungsweise,
8% für vierteljährliche Zahlungsweise,
10% für monatliche Zahlungsweise.

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DOWNLOAD MOTORBEZOGENE VERSICHERUNGSSTEUER (VSII)
FÜR PKW, KOMBI, LKW bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nach Motorleistung in KW, (gelistet nach Motorleistung in KW)
Gültig für Fahrzeuge mit Benzinmotor MIT KAT und Dieselmotor, gültig vom 01.05.1993 bis 28.02.2014
VSII für PKW, KOMBI, LKW MIT KAT (nach KW) ab 01.05.1993 in Word Format (932.864 Bytes = 911KB)
VSII für PKW, KOMBI, LKW MIT KAT (nach KW) ab 01.05.1993 in PDF Format (173.315 Bytes = 169KB)

FÜR PKW, KOMBI, LKW bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nach Motorleistung in KW, (gelistet nach Motorleistung in PS)
Gültig für Fahrzeuge mit Benzinmotor MIT KAT und Dieselmotor, gültig vom 01.05.1993 bis 28.02.2014
VSII für PKW, KOMBI, LKW MIT KAT (nach PS) ab 01.05.1993 in Word Format (1.894.912 Bytes = 1,80MB)
VSII für PKW, KOMBI, LKW MIT KAT (nach PS) ab 01.05.1993 in PDF Format (226.532 Bytes = 221KB)

FÜR PKW, KOMBI, LKW bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nach Motorleistung in KW, (gelistet nach Motorleistung in KW)
Gültig für Fahrzeuge mit Benzinmotor OHNE KAT und einer Erstzulassung in Österreich vor dem 01.01.1987. gültig vom 01.05.1993 bis 28.02.2014
VSII für PKW, KOMBI Benzin OHNE KAT (nach KW) ab 01.05.1993 in Word Format (923.648 Bytes = 902KB)
VSII für PKW, KOMBI Benzin OHNE KAT (nach KW) ab 01.05.1993 in PDF Format (173.991 Bytes = 169KB)

FÜR PKW, KOMBI, LKW bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nach Motorleistung in KW, (gelistet nach Motorleistung in PS)
Gültig für Fahrzeuge mit Benzinmotor OHNE KAT und einer Erstzulassung in Österreich vor dem 01.01.1987. gültig vom 01.05.1993 bis 28.02.2014
VSII für PKW, KOMBI Benzin OHNE KAT (nach PS) ab 01.05.1993 in Word Format (1.892.352 Bytes = 1,80MB)
VSII für PKW, KOMBI Benzin OHNE KAT (nach PS) ab 01.05.1993 in PDF Format (229.442 Bytes = 224KB)

FÜR KRAD ab einem Hubraum von 100ccm, Tabelle nach Gesamthubraum in ccm, gültig vom 01.05.1993 bis 28.02.2014
VSII für KRAD ab 01.05.1993 in Word Format (5.381.632 Bytes = 5,13MB)
VSII für KRAD ab 01.05.1993 in PDF Format (614.536 Bytes = 600KB)

. -------------------------------------------------

FÜR PKW, KOMBI, LKW bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nach Motorleistung in KW, (gelistet nach Motorleistung in KW)
Gültig für Fahrzeuge mit Benzinmotor MIT KAT und Dieselmotor, gültig ab dem 01.03.2014
VSII für PKW, KOMBI, LKW MIT KAT (nach KW) ab 01.03.2014 in Word Format (1.400.832 Bytes = 1,33MB)
VSII für PKW, KOMBI, LKW MIT KAT (nach KW) ab 01.03.2014 in PDF Format (171.187 Bytes = 167KB)

FÜR PKW, KOMBI, LKW bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nach Motorleistung in KW, (gelistet nach Motorleistung in PS)
Gültig für Fahrzeuge mit Benzinmotor MIT KAT und Dieselmotor, gültig ab dem 01.03.2014
VSII für PKW, KOMBI, LKW MIT KAT (nach PS) ab 01.03.2014 in Word Format (1.263.104 Bytes = 1,20MB)
VSII für PKW, KOMBI, LKW MIT KAT (nach PS) ab 01.03.2014 in PDF Format (229.898 Bytes = 224KB)

FÜR PKW, KOMBI, LKW bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nach Motorleistung in KW, (gelistet nach Motorleistung in KW)
Gültig für Fahrzeuge mit Benzinmotor OHNE KAT und einer Erstzulassung in Österreich vor dem 01.01.1987. gültig ab dem 01.03.2014
VSII für PKW, KOMBI Benzin OHNE KAT (nach KW) ab 01.03.2014 in Word Format (1.394.688 Bytes = 1,33MB)
VSII für PKW, KOMBI Benzin OHNE KAT (nach KW) ab 01.03.2014 in PDF Format (174.247 Bytes = 170KB)

FÜR PKW, KOMBI, LKW bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nach Motorleistung in KW, (gelistet nach Motorleistung in PS)
Gültig für Fahrzeuge mit Benzinmotor OHNE KAT und einer Erstzulassung in Österreich vor dem 01.01.1987. gültig ab dem 01.03.2014
VSII für PKW, KOMBI Benzin OHNE KAT (nach PS) ab 01.03.2014 in Word Format (1.963.520 Bytes = 1,87MB)
VSII für PKW, KOMBI Benzin OHNE KAT (nach PS) ab 01.03.2014 in PDF Format (230.651 Bytes = 225KB)

FÜR KRAD ab einem Hubraum von 100ccm, Tabelle nach Gesamthubraum in ccm, gültig ab dem 01.03.2014
VSII für KRAD ab 01.03.2014 in Word Format (4.973.056 Bytes = 4,74MB)
VSII für KRAD ab 01.03.2014 in PDF Format (620.475 Bytes = 605KB)


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STEUERBEFREIUNG VSII Kr21
Word Format als Formular ausfüllbar (446.464 Bytes = 436KB)
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PDF Format als Formular ausfüllbar (23.749 Bytes = 23,1KB)


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KFZ-STEUER für LKW über 3,5 Tonnen

PKW / KOMBI, und LKW bis 3,5 Tonnen bezahlen die KFZ-Steuer unter dem Namen MOTORBEZOGENE VERSICHERUNGSSTEUER, die auf der KFZ-Haftpflichtpolizze als VERSICHERUNGSSTEUER 2 ausgewiesen ist.
Für LKW über 3,5 Tonnen bezahlt man die KFZ-Steuer DIREKT an das FINANZAMT.
Die KFZ-Steuer wird NICHT an das FINANZAMT FÜR GEBÜHREN UND VERKEHRSSTEUERN, sondern an das WOHNSITZFINANZAMT, bzw. an das UMSATZSTEUERFINANZAMT bezahlt.

Die KFZ-Steuer ist für 3 Monate im Nachhinein bis zum 15. des zweitfolgenden Monats zu bezahlen.
Das bedeutet.
Für die Monate Jänner, Februar und März ist die KFZ-Steuer bis zum 15. Mai zu bezahlen.
Zusätzlich ist bis zum 31. März des Folgejahres eine Jahreserklärung über die bezahlte KFZ-Steuer an das Finanzamt zu schicken.

Seit dem 01.01.2001 gilt folgende Regelung
Egal, wieviel Tonnen Nutzlast für den LKW zugelassen sind.
Pro angefangener Tonne Nutzlast beträgt die MONATLICHE KFZ-STEUER
8,50 EUR (116,96 ATS)
Die MONATLICHE MINDEST-KFZ-STEUER beträgt 73,00 EUR (1.004,50 ATS)
Die MONATLICHE MAXIMAL-KFZ-STEUER beträgt 340,00 EUR (4.678,50 ATS)


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Wie lange dauert ein Versicherungsvertrag,
wann und wie kann ein Versicherungsvertrag gekündigt werden

Die meisten Versicherungsverträge haben heutzutage laut EU-Recht eine Laufzeit von 3 Jahren.
Ausnahmen sind ...
Betriebsversicherungen, Industrieversicherungen, Gewerbeversicherungen mit 10 Jahren Laufzeit
KFZ Haftpflichtversicherungen und KFZ-Kaskoversicherungen mit einer Laufzeit von 1 Jahr
Lebens- und Pensionsversicherungen, Bausparen mit einer bestimmten Laufzeit (Enddatum).
Krankenversicherungen mit UNBESTIMMTER Laufzeit.
Kurzfristige Versicherungen mit BESTIMMTER LAUFZEIT (Transport, Ausstellung, Reiseversicherungen)

Was PASSIERT ZUM ENDE der LAUFZEIT?
Wird der Vertrag nicht MINDESTENS DREI MONATE VOR ABLAUF gekündigt, so verlängert sich der Vertrag AUTOMATISCH um 1 WEITERES JAHR.
Bei den MEISTEN KFZ-Haftpflichtversicherungen und bei EINIGEN KFZ-Kaskoversicherungen endet die Kündigungsfrist nicht 3, sondern 1 Monat vor dem Ablaufdatum.
Bei Verträgen mit BESTIMMTER LAUFZEIT und KURZFRISTIGE VERSICHERUNGEN (Lebensversicherung, Pensionsversicherung, Bausparen, Reiseversicherung) ENDET der Vertrag AUTOMATISCH zum VEREINBARTEN ZEITPUNKT.

Wann und WIE kann ein Versicherungsvertrag gekündigt werden?
Haushalt, Unfall, Rechtsschutz usw. können nach 3 Jahren gekündigt werden. In diesem Fall muß MINDESTENS 3 Monate vor dem Ablauf (Hauptfälligkeit) die Kündigung beim Versicherer eingelangt sein. ACHTUNG!! Es kann sein, daß die Prämie für einen 10-Jahresvertrag berechnet wurde. In solch einem Fall hat der Versicherer das Recht, den Dauerrabatt einzufordern.
Bei KFZ-Versicherungen (Haftpflicht, Kasko, Insassen) kann der Vertrag ab dem 1. Jahr JÄHRLICH gekündigt werden. Auch hier muß die Kündigung 3 Monate, bzw. 1 Monat vor dem Ablauf (Hauptfälligkeit) beim Versicherer eingelangt sein.
Eine Dauerrabattnachforderung gibt es bei KFZ-Versicherungen NICHT.
Die ERWORBENE Bonus/Malus-Stufe wird vom NEUEN Versicherer übernommen.
Bei einem KFZ-Wechsel KANN der bestehende Versicherungsvertrag OHNE KÜNDIGUNGSFRIST und OHNE RÜCKSICHT AUF DIE HAUPTFÄLLIGKEIT gekündigt werden, UND NATÜRLICH GLEICHZEITIG die Versicherung MIT ÜBERNAHME der Bonus/Malus-Stufe gewechselt werden.
WICHTIG!!!!
Die Versicherung HAT DAS RECHT, einen Vertrag IM SCHADENSFALL zu kündigen. Der Kunde hat das Recht, bei ungerechtfertigter Nichtzahlung eines Schadens, den Vertrag zu kündigen.
Der Kunde hat weiters das Recht, bei Prämienerhöhung (KFZ-Vertrag) den Vertrag BINNEN 1 Monat zu kündigen. Dies gilt nicht für Prämienerhöhung nach dem Bonus/Malus-System.
Bei Hinterlegen der Kennzeichen, bzw. bei Abmeldung eines Kraftfahrzeuges wird der VERTRAG NICHT AUTOMATISCH stillgelegt bzw. gekündigt.
Eine Kennzeichenhinterlegung bzw. KFZ-Abmeldung muß für die Vertragsstilllegung bzw. Vertragsstornierung ZUSÄTZLICH der Versicherung gemeldet werden.
Seit Beendigung der KFZ-Stempelmarken und Einführung der "Motorbezogenen Versicherungssteuer" (auf der Polizze mit VSII angeführt), wird bei Beendigung eines KFZ-Vertrages die VERSICHERUNGSPRÄMIE und die motorbezogene VERSICHERUNGSSTEUER TÄGLICH PRO RATA abgerechnet.

KRANKENVERSICHERUNGEN mit unbestimmter Laufzeit können nach dem 2. Jahr jährlich gekündigt werden. Auch hier ist die 3-monatige Kündigungsfrist zu beachten.

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